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Wie sich der Hessische Schützenverband den Wettbewerb vom Leib hält:

Liebe Schwarzpulverkameraden und -Kameradinnen,

Ich wende mich heute in einer äußerst wichtigen Angelegenheit an Euch, weil ich denke, dass die nicht nur für Sportschützen in Hessen von großer Bedeutung ist!

Worum geht es?

Es geht um die freie Entwicklung des Schießsports, die im Verantwortungsbereich des Hesssichen Schützenbundes unserer Ansicht nach massiv behindert, möglicherweise sogar komplett verhindert wird: Wo soll denn ein Schwarzpulverschütze Luntendisziplinen schießen, wenn ein Verein nur in einem einzigen Verband Mitglied sein darf, der aber solche Disziplinen wie Lunte, Zündnadel, Stiftfeuer,Inliner, Perkussionshinterlader oder Modellkanonen in seiner Sportordnung überhaupt nicht anbietet (und in Folge dann natürlich auch nicht  (Haftpflicht) versichert!) . Oder wo soll das IPSC-Schießen oder Cowboy-action Schießen gelebt werden, wenn ein Verein des Hessischen Schützenbundes kein Mitglied in einem Verband werden darf, der solche Disziplinen und Varianten anbietet?  Der gesamte Schießsport reduziert sich so zu einem Schmalspurprogramm - das kann nicht In unserem Interesse sein, da ja gerade die Vielfalt unseres Hobbys so viele Entfaltungsmöglichkeiten bietet... 

Nachfolgend findet Ihr die aktuelle Satzung des Hessischen Schützenbundes  zum Herunterladen im .pdf-Format und ich denke, das ist ein Thema, das sich auch die Verantwortlichen anderer Verbände einmal näher anschauen sollten.

  SATZUNG des Hessischen Schützenbundes e.V.

Ich finde, dass der §7, Absatz 3  Unterpunkt c) der Satzung des Hessichen Schützenbundes aus hiesiger Sicht nicht nur verfassungswidrig ist (negative Koalitionsklausel) , sondern auch einen  klaren Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz (unlauterer Wettbewerb) darstellt. Jedenfalls kann und darf das so nicht stehenbleiben. Die Satzung in der vorliegenden Form  behindert den Schießsport in Hessen in gravierender Weise, zumal beim Bau der Schießstände in Hessen ja in der Mehrzahl aller Fälle auch kommunale Fördermittel Verwendung gefunden haben, die letztlich aus Steuergeldern durch uns, die Steuerzahler finanziert wurden. Da kann doch der Hessische Schützenbund seinen Mitgliedsvereinen die Mitgliedschaft in anderen Verbänden nicht untersagen, indem er in seiner Satzung denjenigen Vereinen mit dem Auschluss droht, wenn dieser Mitglied in einem anderen Verband ist... .

Wichtig ist, dass dies die Schützen in Hessen und im Idealfall in ganz Deutschland  überhaupt erst einmal erfahren, mit welchen Methoden und unlauteren Mitteln man sich in Hessen den lästigen "Wettbewerb" vom Leibe hält! 

Wichtig war mir heute, dass möglichst viele Sportschützen erstmal davon Kenntnis erlangen, was da in Hessen abgeht und welche Risiken Schützenvereine im Macht- und EInflussbereich  des  Hessischen Schützenbundes - zum größten Teil sogar unwissentlich - mit einer Mitgliedschaft in anderen Verbänden eingehen! 

Für unseren (zum Glück!) in Baden-Württemberg angesiedelten SPI-Mitgliedsverein , dem SV Sersheim wären beispielsweise wesentliche Teile der Finanzierung der in naher Zukunft geplanten Bauvorhaben in Gefahr, hätte man eine ähnlich unsportliche und unlautere Regelung beim Baden-Württembergischen Ableger des DSB..   Bislang ist uns (zum Glück) nur vom Hessischen Teilverband des DSB ein derart diskriminierender Passus bekannt. Sollte jemand ähnlich wettbewerbsbehindernde  Regelungen in Satzungen anderer Teilverbände des DSB finden, sind wir für jeden Hinweis (bitte per e-mail!) sehr dankbar!

So weit (für heute) zu meinem dringenden Anliegen!  Nun zu unserer Gegenreaktion auf ein derartig unsportliches Verhalten eines Wettbewerbers:

Als bundesweit agierender Verband  werden wir ernsthaft interessierten Vereinen, die nicht mehr bereit sind, für jedes Vereinsmitglied satzungsbedingt Abgaben an Ihren Dachverband leisten zu müssen  ab ca. März eine entsprechend deutlich kostengünstigere Alternative anbieten.  Jeder Verein hat ab März 2014  Gelegenheit, seine fixen und variablen  Kosten deutlich zu reduzieren (exakt auf 140,-- €  inkl. 19 % Mwst/Jahr!!!)  und das Angebot für seine Mitglieder - ohne jegliche EInschränkung waffen- oder sprengstoffrechtlicher Natur !- dabei deutlich auszuweiten.

Als Reaktion auf derart wettbewerbsbehindernde Satzungen wie der des Hessischen Schützenverbandes in seiner aktuellen Fassung,  beginnen wir ab kommender Woche mit der Zusammenstellung eines Angebotspaketes für alle veränderungswilligen Vereine, wie es bislang in dieser Form und damit verbundener Vielfalt noch nicht auf dem deutschen Markt für Vereine verfügbar war. Das Angebotspaket wird auch für Vereine interessant sein, die bislang noch nichts mit dem Thema Schwarzpulver am Hut hatten bzw. aufgrund der vorhandenen Infrastruktur oder wegen mangelnder Standzulassung für den Schwarzpulverbetrieb zunächst (noch) keine Schwarzpulverdisziplinen an Ihrem Vereinsstandort anbieten können.

Es muss bei den Verantwortlichen in den Vereinen allerdings ein wenig "umgedacht" werden, weil die SPI sich ausnahmslos am "Verursacherprinzip" orientiert: Bei uns bezahlen die Schützen Ihre Verbandsbeiträge  direkt an die SPI bzw. an die mit uns kooperierenden Verbände (für die wir die Beiträge allerdings einziehen und dann per Inkasso an diese abführen!). Auch die Startgelder werden direkt und ausschließlich an die ausrichtenen Veranstalter und Vereine bezahlt und auch Ihre Reise- und Übernachtungskosten bezahlen SPI-Mitglieder ausnahmslos selbst und nicht etwa der Heimatverein oder der Verband . Lediglich beim internationalen Fernwettkampf erfolgen Startgeldzahlungen von allen Teilnehmern direkt an die SPI, die allerdings auch zentral den Fernwettkampf organisatorisch bis hin zum Urkundenversand ausrichtet. 

Während bislang bereits 75 % aller Startgelder unseren Mitgliedsvereinen und ausrichtenden Vereinen zur Erhaltung Ihrer Schießanlagen zugeflossen sind, werden die Startgelder (abgesehen vom weltweit ausgetragenen SPI-Fernwettkampf) im neuen Angebotspaket für neue und alte SPI-Mitgliedsvereine rückwirkend zum 01. Januar 2014  sogar zu 100 % den ausrichtenden SPI-Mitgliedsvereinen bzw. Ausrichtern  zufließen. Hintergrund dieser Regelung ist folgender:  Es ist zu erwarten, dass die behördlichen Auflagen für Schießstände in den kommenden Jahren (leider!) weiter verschärft werden und daher die Kosten zur Einhaltung der Auflagen entsprechend steigen werden. Daher ist es wichtig, den Vereinen über die Startgelder finanzielle Mittel zuzuführen und Sie - zusätzlich!!!- auch auf der Ausgabenseite in Hinblick auf Abgaben an den Dachverband deutlich zu entlasten.  In Kombination mit der Einsparung der Kosten, die bislang an den konventionellen Verband satzungsgemäß für jedes Vereinsmitglied haben abgeführt werden müssen,  dürfte dies für die wechselwilligen Vereine unter mittel- und langfristigen Aspekten deutlich günstiger werden.

Die SPI wird sich diese Art der Ausgrenzung  "konkurrierender Verbände" wie es der Hessische Schützenverband mit seiner Satzung betreibt jedenfalls nicht gefallen lassen und hierauf in zielführender Weise und mit den gebotenen Mitteln reagieren!  Mit etwas Glück erkennen die Verantwortlichen im ein oder anderen Verein ja die Chancen, welche die von uns angebotene Alternative seinen Vereinsmitgliedern bietet. Anfragen von interessierten Vereinen können voraussichtlich bereits ab ca. Mitte/Ende Februar beantwortet werden und vielleicht  können wir zu diesem Zeitpunkt bereits mit der Antwort unser Komplettangebot für einen Umstieg des Vereins schon mitübermitteln!

Vor diesem Hintergrund könnt Ihr schon jetzt alle Verantwortlichen in Euren Vereinen auf das Thema aufmerksam machen und nochmal: im sich am Horizont bereits abzeichnenden Angebotspaket bleiben waffen- und sprengstoffrechtliche Bedürfnisse definitiv nicht auf der Strecke! Das Gegenteil wird der Fall sein: nach derzeitiger Planung werden aktive Sportschützen insgesamt sogar unter 3 Alternativen eines waffen- und/oder sprengstoffrechtlichen Bedürfnisnachweises auswählen können.

Sobald unser Angebotspaket für Vereine vollständig ist, werden wir hier und ggf. auch in den einschlägigen Fachmagazinen die Konditionen und Rahmenbedingungen  veröffentlichen!

85283 Wolnzach, den 01.02.2014

Helmut Leiser