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Sichere Handhabung der Vorderladerwaffen beim Teilladen mit Ladeständer        

und beim anschließenden Fertigladen.


Bei militärischen Einsätzen in früheren Jahrhunderten hat man erkannt, dass das Festhalten der Waffe mit einer Hand, das Laden mit Pulver und Geschoss mit der anderen Hand unsicher ist, mit Fehlgriffen vor sich geht und zu Pannen führt. Deshalb wurde beim Scheibenschießen, welches schon seit 1500 betrieben wird, ein Ladeständer eingeführt. Dieser ist auch in vielen Schützenvereinigungen zur Pflicht gemacht. Am Platz des Schützen, ist deshalb ein Tisch erforderlich, auf den der Ladeständer abgestellt und das Ladezubehör abgelegt werden kann. Der Schütze arbeitet mit dem Rücken zur Scheibe.

Wenn die Steinschloss- oder Perkussionspistole in den Ladeständer eingestellt wird, muss der Schlaghahn der Pistole  in die Laderast  gezogen bzw. gestellt werden. Somit kann kein versehentliches Auslösen des Hahns durch den Abzug stattfinden.

Es muss sichergestellt sein, dass sich kein Zündhütchen auf dem Piston befindet, welches in der Laderast einsehbar ist. Bei der Steinschlosspistole muss zusätzlich die Pulverpfanne geöffnet und leer sein. In das Zündloch an der Waffe, welches sich in der Pulverpfanne befindet, sollte vor dem Laden ein Messing- oder Kupferstift eingesteckt  werden.

Durch die Benützung des Ladeständers sind jetzt beide Hände frei zur sicheren Handhabung des Ladevorganges mit Pulvertrichter, Pulverfläschchen, Pflaster, Kugel und Ladehammer. Außerdem zeigt bei Verwendung des Ladeständers die Mündung der Waffe immer am Schützen vorbei nach oben, was beim Laden ohne Ständer nicht gewährleistet ist.

Wegen des nicht bestückten Pistons und geöffneter, nicht befüllter Pulverpfanne ist sichergestellt, dass die Waffe im Ladeständer trotz Pulver und Kugel im Lauf nicht zünd- und schussfähig ist. Hier wäre der waffentechnische Begriff „Teilgeladen“ anwendbar.

Dieser teilgeladene Zustand darf nicht mit Hinterladerwaffen verwechselt werden. Diese sind im teilgeladenen Zustand (Patrone im Magazin), nicht wie vorher beschrieben, kontrollierbar und dürfen deshalb nicht aus der Hand gelegt werden.

Vom teilgeladenen Zustand des Vorderladers  muss verzugslos in die Tätigkeit des Fertigladens und des nachfolgenden Schießens übergegangen werden. Der Zündlochstift  welcher zur Freihaltung des Zündlochs diente, muss entfernt werden.


Die nachfolgende Beschreibung der Handhabung ist für Rechtshänder:

Die Waffe ist jetzt mit der linken Hand am Vorderschaft, mit Mündung nach oben, zu ergreifen. Der Schütze wendet sich in Zielrichtung. Hier darf die Waffe in eine annähernd waagrechte Lage geneigt werden. Die rechte Hand ergreift nun den Zündhütchensetzer oder das Zündkrautfläschchen, welches sich unter einer Abdeckung befinden sollte.
Zündhütchen setzen oder Pulverpfanne füllen muss weiterhin in der Laderast durchgeführt werden. Das Zündkrautfläschchen soll nach dem Ablegen zur Sicherheit wieder abgedeckt werden.
Nach dem Zündhütchen setzen oder dem Schließen der gefüllten Pulverpfanne muss der Schlaghahn mit der rechten Hand in die Schussrast gebracht werden.
Danach ergreift die rechte Hand den Pistolengriff mit ausgestrecktem Zeigefinger, welcher längs des Abzugsbügels liegen muss.
Die linke Hand wird jetzt vom Vorderschaft genommen und bringt den Stecher zum Einrasten.

Je nach Vereinsvorschrift wird die linke Hand beim einhändig Schießen jetzt abgesenkt, oder unterstützt beim beidhändig Schießen den Vorderschaft zur Schussabgabe.

                                                       

                                                                                   Also gut Schuss mit Pulver und Blei
                                                                                   und es bleibt dabei

                                                                                                            H.Bugl August 2016/1