Zugriffe: 2494

Der Verein erklärt uns gegenüber (mündlich bzw. telefonisch reicht aus!) seine Bereitschaft, die Schwarzpulverinitiative mit einem Jahresbeitrag von 140 € inkl. Mwst. zu unterstützen und dieser als Mitglied damit beizutreten.

Seit dem 01.01.2004 gilt: Die Mitgliedschaft von Vereinen dauert mindestens 12 Monate, wobei ein Austritt jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende möglich ist. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um 12 Monate , falls nicht fristgemäß gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Mit der Mitgliedschaft verbunden sind auch folgende Rechte:

Nach der Wettkampfordnung der Schwarzpulverinitiative interne, regionale und überregionale Sportwettkämpfe abzuhalten und hierfür nach festen und bundesweit vorgegebenen einheitlichen Regelungen auch Startgelder zu erheben und entsprechend den Regelungen auch zu vereinahmen.

Mit Beginn der neuen Wettkampfsaison am 01.10.2004 sind alle SPI-Mitgliedsvereine angehalten, sämtliche SPI-Mitglieder - auch wenn diese nicht Mitglied des betreffenden Vereines sind - zu gleichen Konditionen auf Ihren Schießstätten schießen zu lassen, wie die eigenen Vereinsmitglieder. Dafür sind von den Vereinen dauerhaft keinerlei weiteren Startgelder oder sonstige Zahlungen an die SPI abzuführen. Im Gegenteil: Die von den SPI-Mitgliedern bezahlten Startgelder verbleiben seit 01.01.2014 dem Verein, der den Wettbewerb bzw. die Meisterschaft ausrichtet. Mit diesen Geldern soll der Verein seine Anlagen unterhalten.

Für weitere Fragen zum Thema "Vereinsbeitritt" steht die SPI unter 08442/915425 gerne jederzeit zur Verfügung.